Das Rätesystem ist eine Form der direkten Demokratie (Rätedemokratie), die von
sozialistischen Theoretikern des 19. Jahrhunderts entworfen und in revolutionären Situationen
des 20. Jahrhunderts mehrfach praktiziert wurde.
Grundsätze sind:
1. Wahl in Betrieben und Kasernen (nicht im Wohnbezirk)
2. Beschränkung des Wahlrechts: Stimmrecht nur für Arbeiter, kleine und mittlere
Angestellte, Landarbeiter, Kleinbauern und Soldaten
3. indirektes Wahlsystem (untere Räte wählen die Nächsthöheren)
4. keine Gewaltenteilung
5. jederzeitige Abwählbarkeit der gewählten Abgeordneten durch ihre Wähler
6. Bindung der Abgeordneten an Aufträge ihrer Wähler (imperatives Mandat)
7. Öffentlichkeit aller Beratungen.
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