Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
1. Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenommenen Texte gewährleistet.
2. Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.
3. Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.
Mitgliedstaaten und Sitzverteilung im
5. Europäischen Parlament
(Stand: Juni 1999)
Belgien 25 Luxemburg 6
Dänemark 16 Niederlande 31
Deutschland 99 Österreich 21
Finnland 16 Portugal 25
Frankreich 87 Spanien 64
Griechenland 25 Schweden 22
Irland 15 Großbritannien /
Nordirland 87
Italien 87
626 Abgeordnete insgesamt
Sitzverteilung deutscher Parteien
CDU 43
CSU 10
SPD 33
B90/GRÜNE 7
PDS 6
99 Abgeordnete insgesamt
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