Der Darlehensgeber kann die Auszahlung der Finanzierungsmittel von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen und sich ggf. Bereitstellung der Gelder vergüten lassen.
5.1 Voraussetzungen
Nachdem der Darlehensvertrag abgeschlossen ist, hält die Bank die Geldmittel bereit, macht die Auszahlungen jedoch noch von einigen zu erfüllenden Voraussetzungen abhängig. So verlangt die Bank, dass die Kreditsicherheiten, wie die Grundschuldeintragung oder die Abtretung von Mieteinnahmen, bestellt sind. Weitere Auszahlungsvoraussetzung können auch die Erbringung diversen Unterlagen, wie z.B. Vorlage verbindlicher Baukostenangebote, Vorlage von Bodenuntersuchungen usw., sein.
5.2 Bereitstellungszinsen
Tritt nun der Fall ein, dass die Bank das Geld innerhalb von 2-3 Monaten nicht auszahlen kann, so berechnet sie Bereitstellungszinsen in Höhe von ca. 0,2 - 0,3 % pro Monat.
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