Sind leitende Grundsätze der österreichischen Verfassung. Bei einer Gesamtänderung (hat was zu tun mit Baugesetz) braucht man eine Volksabstimmung.
Verfassungsgerichtshof entscheidet über Baugesetze
Demokratisches Prinzip
. repräsentatives System (Volk wählt Abgeordnete, welche die Entscheidungen treffen)
. Direkte Demokratie (nicht im Übermaß)
. Parteien, Verbände, etc. Pluralismus
. Veränderung durch die EU: viele Kompetenzen wurden nach Brüssel ausgelagert. Macht geht nicht nur vom Volk aus, sondern auch von Brüssel.
Republikanisches Prinzip
. d.h. das Österreich keine Monarchie ist
. durch die EU hat sich nichts verändert.
Bundesstaatliche Prinzip
. d.h. das es Bund und Länder gibt.
. Kompetenzen der Länder (eigene Regierungen, eigene Gesetzte, Parlamente)
. Mitwirkung der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes ( Vertretung der Länder bei der Gesetzesgebung durch den Bundesrat)
. Veränderung durch die EU: Österreich hat ein Mitspracherecht in der EU aufgrund des Bundes.
Rechtsstaatliches Prinzip
. Formelle Rechtsstaatlichkeit (Gesetzte), bedeutet dass das ganze staatliche Handeln geregelt ist und das es Kontrollen gibt, damit diese Gesetzte eingehalten werden. (Gerichte, Verfassungsgerichtshof)
. Materielle Rechtsstaatlichkeit, heißt das es auch nach dem Inhalt ein Rechtsstaat ist. (keiner kann einfach eingesperrt werden ohne Grund)
. Veränderung durch die EU: Verfassungsgerichtshof hat sein Monopol durch die EU verloren.
Gewaltentrennendes Prinzip
. Organisatorische Gewaltentrennung (Staatsgewalt auf mehrere Gewalten aufgeteilt; es muss verschiedene Organe geben, in Österreich Trennung nicht so groß weil Regierung und Parlament fast gleich!
. Funktionelle Gewaltentrennung (nach dem Inhalt sind die Gewalten aufgeteilt;)
. Vertikale Gewaltentrennung (Bund, Länder, Gemeinden)
. Horizontale Gewaltentrennung (Gesetztesgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit)
Bundesverfassungsrecht
. Materielles Verfassungsrecht: jeder Staat hat ein Verfassungsrecht >>Grundlegender Inhalt
. Formelles Verfassungsrecht: wichtig Kreation: (wie wird es geschaffen; 2/3 Mehrheit (Hälfe anwesend)) Quellen: Stammgesetz der Verfassung ist das B-VG und auch noch andere Bestimmungen zB: einige alte Gesetzte (Staatsgrundgesetz: Grundrechte darin beschreiben(Art. 149)); BVG, Staatsverträge (MRK); Vfbst. In Staatsverträgen;
Regelungsbereiche
. Organisationsrecht des Bundes, aber wesentlich auch der Länder und der Gemeinden (einschließlich "Nebenfelder" wie etwa Parteien)
. Kompetenzordnung (wer ist für was zuständig)
. Grundrechte (Welche Grundrechte hat das Volk)
. Kontrollinstrumente >>Rechtsschutz (Welche Kontrollen gibt es!!)
. Einzelregelungen
Bundesgesetze, Landes(verfassungs)gesetze >>Einfache Gesetze
. Kreation (Weg der gEsetzgebung)
. Quellen
. Verfassungsautonomie der Länder?
. Kompetenzbereiche?
. Gemeindegesetze?
Entstehung eines Bundesgesetzes?
Siehe Skriptum!!!!
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