Forum Europäische Aussen- und Sicherheitspolitik Das \"Forum Europäische Außen- und Sicherheitspolitik\" bietet eine Plattform, die Debatte über zentrale außenpolitische Fragen aus europäischer Perspektive zu führen und gleichzeitig ein Netzwerk zwischen den Entscheidungsträgern West-, Mittel- und Ostmitteleuropas aufzubauen. Momentan ist die politische Debatte über europäische Außenpolitik noch viel zu sehr auf prozedurale Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fokussiert, die in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza etabliert und weiterentwickelt wurde. Leicht wird dabei übersehen, daß es in einer Vielzahl von Bereichen sowohl innerhalb als auch parallel zur GASP interessante Entwicklungen hin zu europäischen Ansätzen zur Außenpolitik gibt (so z.B. bei der Handelspolitik, der Energiepolitik, der Konfliktprävention, der Politik der Osterweiterung etc.).
Darüber hinaus besteht ein starker Bedarf an der Erörterung internationaler Probleme und konzeptioneller Fragen der Außenpolitik aus einer (pan)europäischer Perspektive. Im Rahmen des \"Forums Europäische Außenpolitik\" soll diese Debatte unter Einbeziehung von Vertreter aus den Beitrittsstaaten der EU, insbesondere aus mittelosteuropäischen Staaten, geführt werden. Dabei wird besonderes Gewicht auf junge Führungs- und Nachwuchskräfte gelegt, um so die Netzwerke für die nächste Generation zu fördern und einen aktiven Beitrag zur Europäischen Integration zu leisten. Außerhalb der Konferenzen wird das Netzwerk durch aktive Alumni-Arbeit unterstützt. Die GASP: Instrumente und Akteure Stand: Januar 2003 Einleitung Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU ist von allen Politikbereichen, mit denen sich die EU befasst, noch am stärksten durch zwischenstaatliche Elemente geprägt. Während in anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik Mehrheitsentscheidungen bereits zur Regel geworden sind, gewinnt das Mehrheitsprinzip in der GASP erst seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags am 01.
Mai 1999 langsam an Bedeutung. Ursprünglich als Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) angelegt, umfasst die GASP seit dem Vertrag von Maastricht (in Kraft getreten am 01. November 1993) auch eine vertraglich verankerte Verantwortung der Union in Verteidigungsangelegenheiten; mit Maastricht wurde erstmals die Perspektive der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der EU eröffnet. Der Europäische Rat von Nizza (7.-9.12.
2000) beschloss die Einsetzung neuer, ständig in Brüssel angesiedelter Gremien zur Stärkung der GASP und zum Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Steuerung der GASP Die Steuerung und Fortentwicklung der GASP obliegt dem \"Rat Allgemeine Angelegenheiten\" , in dem die Außenminister der fünfzehn EU-Mitgliedstaaten zusammentreffen. Der Rat tagt in der Regel einmal monatlich; er verfügt im Bereich der GASP vor allem über drei Instrumente, die im Amsterdamer Vertrag (EU-Vertrag) definiert sind: Der Gemeinsame Standpunkt (Art. 15 EUV) In gemeinsamen Standpunkten wird ein für die Mitgliedstaaten verbindliches \"Konzept der Union für eine bestimmte Frage geographischer oder thematischer Art\" bestimmt. Die Mitgliedstaaten \"tragen dafür Sorge, daß ihre einzelstaatliche Politik mit den gemeinsamen Standpunkten in Einklang steht.\" Die Annahme Gemeinsamer Standpunkte erfolgt in der Regel einstimmig, außer wenn es hierbei um die Umsetzung einer Gemeinsamen Strategie (siehe unten) geht.
Als \"Gemeinsamer Standpunkt\" wurde beispielsweise im Rahmen der Sanktionsmaßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien beschlossen, daß die Behörden der EU-Mitgliedstaaten an bestimmte Bürger der BRJ wegen ihrer Nähe zum Milosevic-Regime keine Einreisevisa erteilten sollten. Die Namen dieser Personen werden in einer fortlaufend aktualisierten Liste festgehalten. Die Gemeinsame Aktion (Art. 14 EUV) Gemeinsame Aktionen werden verabschiedet, wenn die Union auf einem konkreten Gebiet der Außenpolitik operativ tätig werden will (z.B. Entsendung von Wahlbeobachtern, Ernennung eines Sonderbeauftragten, Verhängung bestimmter Sanktionen).
In dem Text der Gemeinsamen Aktion sind die damit verfolgten Ziele, die dafür eingesetzten Mittel und ggf. der Zeitraum, auf den sich die Gemeinsame Aktion bezieht, zu nennen. Die Entscheidung über eine Gemeinsame Aktion erfolgt einstimmig, mit Ausnahme der Fälle, in denen es um die Durchführung einer Gemeinsamen Strategie geht (siehe unten). Die Gemeinsame Strategie (Art. 13 EUV i.V.
mit Art. 23 Abs. 2 EUV) Das Instrument der Gemeinsamen Strategie ist mit dem Vertrag von Amsterdam neu geschaffen worden; Ziel war es, eine Form des EU-internen Rechtsakts zu schaffen, der die Mitgliedstaaten in ihren Politiken noch stärker als bisher auf eine gemeinsame EU-Linie festlegen und damit zu größerer Kohärenz der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beitragen kann. Bisher sind Gemeinsame Strategien zu Rußland , zur Ukraine (Word Datei im zip-Format, 22KB) und zur Mittelmeerregion verabschiedet worden. Diese Strategien können ein umfassendes Konzept der Union zu einem bestimmten Bereich (geographisch oder thematisch) ihrer Außenpolitik enthalten, zu dessen Umsetzung in der Strategie eine Reihe konkreter Maßnahmen verbindlich festgeschrieben wird. Die Strategie wird einstimmig durch den Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) beschlossen.
Der ER tritt in der Regel vier Mal im Jahr zusammen. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung (Gemeinsame Standpunkte oder Gemeinsame Aktionen) können dagegen vom Allgemeinen Rat mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Die Erklärungen Außerdem gibt die Union regelmäßig wertende Erklärungen zu aktuellen politischen Ereignissen ab (sie verurteilt zum Beispiel die Anwendung der Todesstrafe in einem Staat oder begrüsst den friedlichen Verlauf von Parlamentswahlen in einem anderen), die die Mitgliedstaaten politisch binden. Die der EU assoziierten Staaten können sich solchen Erklärungen, aber auch Gemeinsamen Standpunkten und Gemeinsamen Aktionen, anschließen und sind dann durch diese ebenfalls unmittelbar gebunden. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde das Amt eines \"Hohen Vertreters für die GASP\" geschaffen (Art. 26 EUV), der zugleich in Personalunion Generalsekretär des Rates der EU ist; seit dem 18.
Oktober 1999 nimmt Javier Solana diese Aufgabe wahr. Er soll als \"Mr. GASP\" der GASP mehr Effizienz, mehr Kohärenz und größere Sichtbarkeit verleihen. Außerdem soll der \"Hohe Vertreter\", der auf fünf Jahre ernannt wird, für die Kontinuität der GASP über die halbjährlich wechselnden Präsidentschaften hinweg wachen. Zur Unterstützung des Hohen Vertreters ist im Ratssekretariat die \"Strategieplanungs- und Frühwarneinheit\" (siehe Erklärung Nr. 6 der Regierungskonferenz zum Amsterdamer Vertrag), im Brüsseler Sprachgebrauch kurz auch \"Politischer Stab\" genannt, eingerichtet worden.
Dieses neue Gremium, das unter der Leitung des Deutschen Christoph Heusgen steht, erarbeitet regelmäßig außen- und sicherheitspolitische Analysen aus allen GASP-relevanten Bereichen. Gegenüber dritten Staaten wird die EU in GASP-Angelegenheiten durch die jeweilige Präsidentschaft vertreten (zur Zeit Griechenland); der Hohe Vertreter für die GASP unterstützt die Präsidentschaft bei dieser Aufgabe(siehe Art. 18 Abs. 3 EUV); die Kommission wird gleichfalls beteiligt, so daß in den Kontakten mit Drittstaaten häufige das sogenannte \"Troika\"-Format gewählt wird: Präsidentschaft, Hoher Vertreter und Kommission. Die jeweils nachfolgende Präsidentschaft (zur Zeit Italien) wird häufig ebenfalls hinzugezogen. Die einer Ratsentscheidung vorausgehende Abstimmung innerhalb der EU über gemeinsame außen- und sicherheitspolitische Maßnahmen erfolgt in den sogenannten GASP-Arbeitsgruppen, in den Sitzungen der für die GASP zuständigen Botschaftsräte an den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel sowie in den Sitzungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK).
Das PSK kann in zwei Formationen zusammentreten: Regelmäßig treffen sich in Brüssel die PSK-Vertreter der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten, beim PSK im Hauptstadtformat kommen die Politischen Direktoren der Außenministerien zusammen. Daneben besteht die Möglichkeit, über ein besonderes Informationsnetz zwischen den EU-Hauptstädten Nachrichten und Stellungnahmen, sogenannte COREUs (\"CORrespondance EUropéenne\"), auszutauschen. Dies ermöglicht eine laufende Abstimmung zu den aktuellen Fragen der GASP.
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