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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Auftragsbestätigung/schlußbrief/zahlungsverkehr



1 Die Auftragsbestätigung: Eine Auftragsbestätigung kann erteilt werden, wenn ...
- der Bestellung kein bindendes Angebot vorausgegangen ist
- die Bestellung vom Angebot wesentlich abweicht
- die Bestellung mündlich bzw. telefonisch erteilt wurde

Einkaufvertrag kommt dann zustande, wenn ...
- eine dauernde Geschäftsverbindung besteht und der Verkäufer stillschweigt
- der Bestellun unter Kaufleuten ein freibleibendes Angebot vorausgegangen ist und der Verkäufer stillschweigt.
Selbstverstänldich kann der Verkäufer auch sofort liefern.

Auftragsbestätigungen sind als Einzelentwurfbriefe sehr selten.



2 Der Schlußbrief:

Schlußbriefe, auch Schlußscheine oder Schlußnoten genannt, sind eine Kombination von Be¬stellung und Auftragsbestätigung. Sie werden in der Regel auf Teilvordrucken und in mehrfa¬cher Ausfertigung (meist vom Verkäufer) ausgestellt. Schlußbriefe werden von beiden Ver¬tragspartnern wechselseitig unterschrieben. Jeder Partner bekommt ein Exemplar mit der Unterschrift seines Kontrahenten.

Schlußbriefe werden ausgestellt, wenn ...
- der Kaufvertrag erst nach längeren mündlichen oder schriftlichen Verhandlungen
zustande gekommen ist, um den Vertragsinhalt nochmals zusammenzufassen
- es sich um ein umfangreiches Geschäft und komplizierte Lieferbedingungen handelt (zB: Kauf auf Abruf in Teilmengen ("Sukzessivlieferung"), Kauf mit späterer Spezi- fikation der Qualität ("Spezifikationsabkauf", ...)

In manchen Branchen ist der Schlußbrief überhaupt die übliche Form des Kaufvertragsab¬schlusses (zB: Autokauf, Versicherung, ...)
Schlußbriefe werden zumeist durch die Vertreter ausgestellt.


3 Der Zahlungsverkehr:

Man kann die verschiedenen Möglichkeiten des Zahlungsausgleichs nach drei Gesichtspunk¬ten gliedern:
- Umfang der Bargeldbewegung: d.h. wird bar gezahlt oder erfolgt die Zahlung über die Bank
- Direkte oder indirekte Zahlung: d.h. zahlt der Schuldner direkt an den Gläubiger oder wird ein Vermittler dazwischengeschaltet (zB: Bank)
-Initiative zur Zahlung: d.h. zahlt der Schuldner aus eigener Initiative oder veranlaßt der Gläubiger das Inkasso.

3.1 Übersicht der Zahlungsarten unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkten:


1. Barzahlung:
Weder der Zahler noch der Empfänger benützen ein Konto.

- direkte Barzahlung
- indirekte Barzahlung

2. Halbbare Zahlung:
Entweder der Zahler oder der Empfänger benützen ein Konto.
- Barzahlung auf ein Konto

- Barauszahlung zu Lasten eines Kontos


3. Unbare Zahlung:
Sowohl der Zahler als auch der Empfänger benützen ein Konto.

- Schuldner zahlt
- Gläubiger zieht ein



3.1.1 Barzahlung:
3.1.1.1 Direkte Barzahlung:
- Barerlag: direkte Zahlung über Initiative des Schuldners (der Schuldner zahlt an der Kasse des Gläubigers)
- Barinkasso: direkte Zahlung über Initiative des Gläubigers (der Gläubiger holt sich das Geld vom Schuldner)

3.1.1.2 Indirekte Barzahlung:
Die indirekte Barzahlung erfolgt durch Vermittlung der Post. Die Initiative kann vom Schuldner (Wertbrief, Postanweisung - Barsendung) oder vom Gläubiger (Nachnahme, Post¬auftrag - Bargeldeinzug) ausgehen.


3.1.2 Halbbare Zahlung:

Bareinzahlung auf ein Konto:
Der Einzahler zahlt bar, der Zahlungsempfänger erhält den Betrag auf einem Konto gutge¬schrieben.
Bareinzahlungen werden mit folgenden Formularen getätigt: Einzahlungsschein, Zahlschein oder Erlagschein


Barauszahlung zu Lasten eines Kontos:
Der Zahlungsempfänger erhält Bargeld, dem Zahlenden wird der Betrag von einem Konto abgebucht. Barauszahlungen werden mit Auszahlugsein, Scheck oder Baranweisung betätigt.

Die halbbare Zahlung ist eine Form der indirekten Zahlund. Als Vermittler kommen sämtli¬che Kreditinstitute in Frage. Die Initiative muß dabei immer vom Schuldner ausgehen.



3.1.3 Unbare oder bargeldlose Zahlung:
Bei der unbaren Zahlung erfolgt keine Bargeldbewegung, der Betrag wird vom Konto des Schuldners abgebucht und dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Auch die unbare Zahlung ist eine indriekte Zahlung, bei der als Vermittler wieder sämtliche Kreditinstitute auftreten können.

Geht die Initiative vom Zahlungspflichtigen aus, so verwendet man die Überweisung (Überweisungsauftrag, Zahlschein, Erlagschein) oder den Verrechnungsscheck.

Geht die Initiative vom Zahlungsempfänger aus, so steht der Lastschriftverkehr zur Verfü¬gung.

Die wichtigste Form der unbaren Zahlung ist die Überweisung


3.2 Der halbbare und unbare Zahlungsverkehr mit Hilfe der Kreditinstitute:
3.2.1 Der Begriff "Giroverkehr":
Der halbbare und der bargeldlose Zahlungsverkehr sind Formen der indirekten Zahlung. vermittler sind die Kreditinstitute.


Halbbarer Zahlungsverkehr:
Nur ein Partner verfügt über ein Konto

Unbarer Zahlungsverkehr:
Beide Partner verfügen über Konten bei Kreditinstituten und wickeln die Zahlungen über diese Konten ab.

Beim Giroverkehr werden die Bargeldzahlungen durch Buchungsvorgänge ersetzt. Im enge¬ren Sinn versteht man unter Giroverkehr nur den bargeldlosen (unbaren) Zahlungsverkehr. In der Praxis und auch bei den Kreditinstituten wird jedoch als Giroverkehr sowohl der halb¬bare als auch der unbare Zahlungsverkehr verstanden.


3.2.2 Die Gironetze:
Als Gironetz bezeichnet man die Gesamtheit der angeschlossenen Institute (räumliche Di¬mension) und die Gesamtheit der im Gironetz geführten Konten (organisatorische Dimen¬sion).

Die Verrechnung kann durch zentralisiete Umbuchung erfolgen, dann werden alle Konten bei einer Stelle geführt. Dies ist bei der PSK der Fall, bzw. die Verrechnung erfolgt über Zen¬tralinstitute (wie bie den Sparkassen und Kreditgenossenschaften).

Bei der dezentralisieren Verrechnung verrechnen die beteiligten Institute direkt miteinander (Banken).

 
 

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