Die Paritätische Kommission
Formelle Entscheidung
Präsidentenvorbesprechung
Informelle Entscheidung
Vorentscheidung
Lohnunterausschuß Preisunterausschuß Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen Unterausschuß für internationale Fragen
Die Paritätische Kommission
Formelle Entscheidung
Sie hat als Dachorganisation wenig Aufgaben, trifft sich viermal jährlich zu einer wirtschaftspolitischen Aussprache. Die Mitglieder der Bundesregierung haben kein Stimmrecht. Es herrscht Freiwilligkeit der Teilnahme und Einstimmigkeit bei den Beschlüssen.
Nach den Reformvorstellungen von 1992 soll sie "die besondere Gesprächsebene zwischen Regierung und Sozialpartnerverbänden sein".
Präsidentenvorbesprechung
Informelle Entscheidung
An ihr nehmen die Präsidenten der vier Gründungsverbände teil, die ihre Berater dazu einladen. Die Vorbesprechung hat stark informellen Charakter, sie dient u. a. der Konfliktlösung bei Fragen, die in den anderen Gremien nicht bereinigt werden konnten. Darüber hinaus dient sie gesellschaftspolitischer Absprache zwischen den entscheidenden Machtträgern unseres Staates. Auch dieses Organ ist nicht formell verankert, es hat keine Geschäftsordnung, Protokolle sind nicht vorgesehen
Lohnunterausschuß
Ihm kommt die schwierige Aufgabe zu, einerseits die Tarifautonomie einzelner Branchen zu wahren und andererseits gesamtwirtschaftlich wichtige Überlegungen in der Lohnpolitik zu berücksichtigen. Der Lohnunterausschuß trifft in der Sache selbst keine Entscheidungen. Bei berechtigter überbetrieblicher Lohnforderung gibt er die Kollektivvertragsverhandlungen.
Preisunterausschuß
Die konkrete Bewilligung von Anträgen auf Preiserhöhung steht heute nicht mehr im Mittelpunkt seiner Tätigkeit, obwohl in Bereichen des "geschützten Sektors" nach wie vor das Antragsprinzip zur Geltung kommt: z. B. bei unverbindlichen Preisempfehlungen, bei marktordnungsgeregelten Produkten, bei Ofenheizöl u.a.
In der Praxis geht es meist um Agrarprodukte und Produkte der landwirtschaftlichen Weiterverarbeitung (z.B. Mehl) und Dienstleistungen. Auch im Preisverfahren kommt es zu freiwilligen Vereinbarungen mit dem Ziel, einen umfassenden sozialen Konsens herzustellen.
Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen
Der Beirat ist kein Entscheidungsgremium, er dient als Gesprächs- und Beratungsforum, das neben den Experten der Verbände regelmäßig auch verbandsunabhängige Mitarbeiter (z. B. Wirtschaftsforschungsinstitute) einlädt. Der Beirat fertigt Gutachten und Stellungnahmen an:
zur Arbeitsverkürzung
zur Steuerreform
zur Reform des Unterrichtswesen
zu Preis- und Kostenauftrieb
zur Budgetgestaltung
zur Industriepolitik
Die Mitglieder des Beirates zeichnen sich vor allem durch hohe Sachkompetenz und eine über parteipolitischem Wettbewerb stehende Verantwortung für die Gesamtgesellschaft aus.
Teilnehmende Glieder:
ÖGB = Österreichischer Gewerkschaftsbund
BAK = Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
BWK = Wirtschaftskammer Österreich
Pr.-K. = Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammer
BM f. A. u. S. = Bundesminister für Arbeit und Soziales
BuKa = Bundeskanzler
BM f. w. A. = Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
BM f. L. u. F. = Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
BM f. F. = Bundesminister für Finanzen
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