Frauen durften bis jetzt gem. Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG in der Bundeswehr nur den waffenlosen Dienst im Sanitäts- oder dem Militärmusikwesen ableisten.
Das weibl. Sanitätspersonal hat zwar zur Abwehr völkerrechtlicher Angriffe von der Waffe Gebrauch machen dürfen (wurde dazu auch ausgebildet), jedoch nur zu Zwecken der Notwehr (Selbstschutz) oder der Nothilfe (z.Bsp. Schutz ihrer anvertrauten Patienten).
Dies hat seinen sehr geschichtlichen Hintergrund im Nationalsozialismus.
Am 11.01.2000 hat jedoch der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Ausschluß von Frauen aus der BW nicht mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar ist.
Somit hat das Bundeskabinett am 07.06.2000 die grundsätzliche Öffnung aller Laufbahnen für Frauen in den Streitkräften beschlossen. Die notwendige Änderung des Soldatengesetzes ist schon als Antrag beim Deutschen Bundestag eingebracht.
In der DDR war der Dienst an der Waffe auch für Frauen zugänglich.
Ab dem 01.01.2001 könne also die ersten Frauen ausserhalb des Sanitäts- oder Militärmusikdienstes eingestellt werden, ab 01.07.2001 die ersten Offiziersanwärterinnen.
Dazu die Worte des Verteidigungsministers Rudolf Scharping:
"Die Soldatinnen wollen weder verminderte Anforderungen noch Schutzräume noch Quoten. Wenn sie also strikt nach Eignung, Leistung und Befähigung eingestellt würden, erwarte ich, dass sie von den Männern respektvoll aufgenommen werden."
Meine Ansicht: Damit würde sich das Problem der fast 100 % igen männlichen Prägung der militärischen Organisation beseitigen lassen und den Einstieg der Frauen erleichtern.
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