Abschluss kann:
· schriftlich per Briefpost, Fax, E-Mail oder
· mündlich (telefonisch) sein.
Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn
· auf ein verbindliches Angebot, innerhalb der Bindungsfrist eine Bestellung erfolgt;
· auf ein freibleibendes Angebot eine Bestellung erfolgt und sie der Verkäufer nicht sofort ablehnt (nur für Handelskauf);
· bei dauernder Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmern eine Bestellung ohne vorhergehendes Angebot erfolgt und der Verkäufer stillschweigt;
· eine Bestellung vom Verkäufer bestätigt wird oder wenn der Verkäufer sofort liefert.
Die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages
Die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages liegt dann vor, wenn
der Verkäufer
· laut Vertrag liefert und
· alle vereinbarten Nebenleistungen erbringt (z.B. Maschine aufstellen, etc.).
der Käufer
· die Ware laut Vertrag annimmt und
· laut Vertrag bezahlt.
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