Mit der Verhängung der Todesstrafe stellt sich der Staat auf das selbe Niveau das der Täter zur Zeit der Ausübung der Tat hatte. Man muß sogar sagen, daß dem Staat in diesem Fall noch mehr Schuld zukommt, da dieser ja den Tot in vollem Bewußtsein anordnet. Weiters maßt sich der Staat eine Entscheidung göttlicher Art an. Der Staat soll dem in ihm lebenden Volk ein angenehmes Zusammenleben ermöglichen aber nicht über Tot oder Leben der Bevölkerung entscheiden dürfen. Es gibt keinen Gesetzestext, der auf dieser Einstellung basieren könnte. Ein Dieb hat ja auch nicht das Recht auf Eigentum verwirkt.
Stellt man nun folgende Faktoren gegenüber, wird man zu einem erschütternden Ergebnis kommen müs¬sen. Der Verurteilte handelt in der Regel als Einzelperson, er leidet an einer psychischen Erkrankung, hat Probleme mit Drogen, Alkohol oder ist fanatisch. Seine Handlungen werden zumeist in einer enormen Streßsituation durchgeführt, in der er dem Zufall des Geschehens mehr oder weniger ausgeliefert ist. Seine Handlung ist sicher nicht befürwortbar oder entschuldbar. Es ist auch unbestritten, daß eine Bestrafung notwendig ist. Im Gegensatz aber zum Staat, in dem mehrere \"normale\" Menschen urteilen.
Völlig ruhig und bedacht zu Gericht sitzen und über das Schicksal des Täters planen. Wie kann man einen Staat nennen der nach dem Kopf eines vielleicht verwirrten oder kranken Menschen ruft, sich aber selber anmaßt, mit ruhigem Gewissen über Leben und Tod zu entscheiden.
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