Das Konzept der Menschenrechte ist aus der Idee des Naturrechts entstanden. Naturrecht kann als
System gesehen werden, das aus einer vermeintlich erkannten vorgegebenen "Naturordnung" einen
Katalog von Gesetzen, Pflichten und Rechten ableiten möchte. Hier steht die Kritik außer Frage.
Die Intention des naturrechtlichen Denkens ist es, eine normative Ordnung der menschlichen
Gemeinschaft zu konzipieren. Dies soll in Form einer außerstaatlichen Normativität geschehen, in der
ein normativer Maßstab entworfen wird, der in der menschlichen Natur oder in Gott gegründet ist, dem
die staatliche Ordnung unterworfen bleibt. Staatliche Ordnung und menschliches Wirken werden auf
ein von Natur Rechtes bezogen.
Die Idee der Menschenrechte stellt eine neuzeitliche Transformation der Idee des Naturrechts dar. Es
fand eine Transformation unter den Paradigmen neuzeitlichen Denkens statt. Die Menschenrechte
sind der Ausdruck der ursprünglichen Idee des gerechten Rechts.
Menschenrechte bedürfen zu ihrer Realisierung der Positivierung durch staatliche Gesetze
beziehungsweise durch internationale Konventionen. Staatliche Verfassungen und Gesetze müssen
so beschaffen sein, dass sie mit Menschenrechten als regulativen Prinzipien vereinbar sind.
Menschenrechte können nicht gewährt oder verweigert werden, wohl aber gewährleistet oder
missachtet.
Menschenrechte - benennen den Grundzustand an Daseinsbedingungen (jedem Mensch kommt als
Mensch ein bestimmtes Maß an Würde zu).
-) sind mit dem menschlichen Dasein unlösbar verbunden. Wir können selbst freiwillig nicht auf
sie verzichten.
-) sind Rechtsansprüche, die wir jedem Menschen zugestehen müssen.
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