heißt es in Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. So gut sich dieses aber auch liest, ist es dennoch auch nicht korrekt. Denn in Artikel 1 eben dieser Erklärung heißt es schon \"Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens aus¬gesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.\"
(Quelle: Österr. Bundesverffassungsgesetze Reclam Elfte Auflage Juni 1985).
Die Frage die sich dabei schon stellt ab welchem Zeitpunkt beginnt ein Mensch sein Menschsein zu verlieren?. Diese Frage gilt es auch dann zu stellen, wenn man lesen muß, daß in Teilen unserer Erde auch Menschen hingerichtet werden, deren einziger Fehler es ist, mit diversen Behinderungen geboren worden zu sein. Ab welchem Kriterium beginnt ein Mensch in solchen Ländern als Mensch anerkannt zu werden? Das wohl schlimmste Beispiel dieser Klassifizierung war wohl die Judenverfolgung während des NS Regimes. Ein weiteres Thema sind die Inquisitionsprozeße die im Namen der Kirche durchgeführt wurden. Menschen, die nicht genug Macht oder Ansehen hatten, wurden als Ketzer hingerichtet. Dienten diese Hinrichtungen nicht nur der Einschüchterung des Volkes und dem Zweck der Kirche, die Machtposition zu sichern?
Heute wird die Todesstrafe noch immer in vielen Staaten der Erde vollstreckt. Die Rechtfertigungen, die dafür immer wieder verwendet werden, sind schon antiquiert. Immer wieder werden folgende Gründe vorgebracht:
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