"Es muss eine Gesellschaftsform gefunden werden, die mit der gesamten gemeinsamen Kraft aller
Mitglieder die Person und die Habe jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und beschützt. In der jeder
einzelne, mit allen verbündet, nur sich selbst gehorcht und so frei bleibt wie zuvor."3
Das ist das Grundproblem, das der Gesellschaftsvertrag (contrat social) löst.
Dieser ist auf folgende Begriffe zurückzuführen.
Jeder von uns unterstellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft (puissance) der
höchsten Leistung des Gemeinwillens (volonté générale) und wir empfangen als Körper jedes Glied
als unzertrennlichen Teil des Ganzen. Es entsteht ein Moral- und Kollektivkörper, der aus so vielen
Mitgliedern besteht, wie die Versammlung Stimmen hat.
Diese Staatsperson hieß früher Stadtstaat (polis), heute Republik oder Staatskörper. Er wird von
seinen Mitgliedern Staat genannt, wenn er passiv ist, Souverain (Herrschaft), wenn er aktiv ist und
Macht im Vergleich mit seinesgleichen. Teilhaber heißen Volk und als Einzelne Bürger (citoyens),
wenn sie an der Staatsautorität teil haben und Untertanen (sujets), wenn sie den Staatgesetzen
unterworfen sind.
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