"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.
Unmündigkeit ist das Unvermögen sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen.
Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des
Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen
zu bedienen. SAPERE AUDE! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen."2
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein Teil der Menschen zeitlebens unmündig bleibt.
Darum wird es anderen so leicht, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist bequem unmündig zu
sein. Aber die Oberschicht schaut auch drauf, dass der Schritt in die Mündigkeit beschwerlich und
gefährlich ist. Es ist schwer sich aus der Unmündigkeit herauszuarbeiten, die den Menschen beinahe
zur Natur wurde. Sie sind unfähig sich ihres Verstandes zu bedienen, da sie nie den Versuch machen
konnten und daher an freie Bewegung nicht gewohnt sind.
Für Kant gibt es aber ein einziges angeborenes Recht. Das ist die Freiheit (Unabhängigkeit von eines
anderen nötigender Willkür). Aus diesem schlechthin grundlegenden Menschenrechtsprinzip leitet er
alle weiteren, ebenfalls grundlegenden Prinzipien ab: Gleichheit und Selbstständigkeit (aktive
Mitwirkung des Staatsbürgers bei der Gesetzgebung). Kant radikalisiert das Naturrecht. Es muss ein
von Menschen konstituiertes Vernunftrecht sein. Es beruht auf lauter Prinzipien a priori. Das a
priorische Naturrecht soll uneingeschränkt bzw. universal für alle Menschen gelten können. Es ist ein
Menschenrecht. Hierfür gibt es nur ein Einziges: Freiheit.
Die individuelle Freiheit eines einzelnen findet an der Freiheit aller anderen eine Beschränkung. Die
Freiheit eines jeden müsse mit der Freiheit eines anderen gemäß einem allgemeinen Gesetz
zusammen bestehen können. Man braucht ein allgemein formulierbares und für alle potentiell
einsichtiges Gesetz. Das ist die allgemein verbindliche Gesetzesnorm für alle positiven Gesetze.
Diese Grundnorm ist die Fundamentalvoraussetzung für eine legitime Staatskonstitution.
Ein Staat, als Rechtsstaat, darf das Menschenrechtsprinzip gar nicht antasten, weil es seine eigene
Ermöglichungsbedingung ist. Die Freiheit und die Wahrung der Freiheitsrechte ist die alleinige
Legitimationsbasis eines jeden Rechtsstaats.
Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass die Erhaltung des Menschenrechts der Freiheit der Maßstab
ist, an dem die Legitimität eines jeden Staates als Rechtsstaat zu messen ist.
Das Menschenrecht der Freiheit beinhaltet:
-) Jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Weg suchen, welcher ihm gut dünkt, wenn er nur die
Freiheitsrechte eines anderen, ebenfalls nach seiner Fasson glücklich zu werden, nicht
beeinträchtigt.
-) Wichtig ist die durchgängige Gleichheit der Menschen in einem Staat.
-) Das Partizipationsrecht der Bürger an der Gesetzgebung. Jeder kann die Rolle eines
Gesetzgebers spielen.
Ein Staatsvertrag ist daher eine unerlässliche Bedingung einer bürgerlichen und durchgängig
rechtlichen Verfassung.
Der Gesetzgeber sollte als Maßstab den möglichen Volkswillen nehmen. Er sollte sich so verhalten,
dass ihm das Volk zustimmt, ihn legitimiert. Beides sind Voraussetzungen, dass der Staat gerecht sein
kann. Primär ist es allerdings die gesetzliche Verfassung, die jedem seine Freiheit durch Gesetze
sichert. Das Volk ist die letzte Instanz, die die Kontrolle der Regierung wahrnehmen muss.
Kant ist der erste Philosoph, der eine Weltbürgerschaft fordert. Es muss ein verbindliches Völkerrecht
geben, dem sich jeder Staat unterwerfen müsste. Gefordert ist eine internationale
Rechtsgemeinschaft, denn das Menschenrecht ist unteilbar und gilt für die Menschheit im Ganzen. Es
ist ein wahrhaft universales Recht.
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