Rousseau unterscheidet zunächst zwischen den gesellschaftlichen Institutionen Staat und Familie. Ein Staat begründet sich auf freien Vereinbahrungen. Ein, von der Volksversammlung ermittelter volente generale (Gemeinwille) gilt als letzte Entscheidung über das Gemeinwohl. Der Staat erhält die Aufgabe, seine Staatsbürger zu Tugend in Übereinstimmung zum Gemeinwillen zu erziehen. Dadurch entsteht eine politische Pädagogik, die die natürliche Eigenliebe der Menschen in eine Liebe umwandelt, die dem Gesamtwillen der Gemeinschaft entspricht.
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