Bann war im Mittelalter das Recht des Königs oder seiner Beauftragten, unter der Anordnung von Strafen (Reichsacht) etwas zu gebieten und zu verbieten. Auf dem Weg der Bannleihe vergab der König den Bann an Grafen und andere Lehensmänner. Der Kirchenbann bezeichnete die von der kirchlichen Obrigkeit verhängte Strafe, die den Genuss der Sakramente eines Einzelnen für bestimmte Zeit sperrte oder ihn völlig aus der kirchlichen Gemeinschaft ausschloss. Er war das wichtigste Kampfmittel des Papstes und wurde 1076 erstmals durch Georg VII. gegen einen deutschen König, Heinrich IV., verkündigt.
Die allzu oft aus machtpolitischen Gründen angewandte Strafe verlor durch übermäßigen Gebrauch an Wert.
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