- Voraussetzungen:
1) Auflösung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen" 1806
2) Eliminierung der meisten deutschen Rheinstaaten durch die Reichsreform 1803
3) starkes deutsches Nationalgefühl infolge der Befreiungskriege gegen Napoleon
4) keine Bedingungen für einen deutschen Nationalstaat:
- ablehnende Haltung durch europäische Großmächte
- Gegensatz zwischen Preußen und Österreich
- antinationale partikularistische Haltung der meisten Fürsten
- deutsches Bürgertum politisch schwach
- im Rahmen des Wiener Kongresses wird der Deutsche Bund geschaffen
- Staatenbund ohne zentrale Exekutive
- kein einheitliches Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungssystem
- keine Triebkraft zum Nationalstaat, sondern im Sinne der "Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit der deutschen Staaten"
- Mitglieder: 39 deutsche Staaten (395 Fürstentümer und 4 Stadtrepubliken)
- auch England, Niederlande und Dänemark sind Mitglieder im deutschen Bund, sie vertreten Hannover, Luxemburg und Holstein (auch Schleswig ist dänisch)
Inhalt des Bundesvertrages festgelegt in der Bundesakte (in die Wiener Kongreßakte aufgenommen)
Deutscher Bund als:
- militärisches Defensivbündnis - keine Kriegsgefahr des deutschen Bundes
- gegenseitiges Garantieren der Souveränität
- Deutscher Bundestag (Frankfurt/Main) als beratender Ausschuß (17 feste gesandte unter Vorsitz Österreichs)
- in allen wichtigen Angelegenheiten muß Einstimmigkeit vorliegen - nur wenig bedeutende Gesetze
- Ausführung der Beschlüsse des Bundestages bleibt den Einzelstaaten überlassen
- aus Einheiten der Einzelstaaten wird ein Bundesheer gebildet
- Empfehlung der Proklamation von Verfassungen (1815)
- in 18 Staaten Verfassungen, in 17 davon monarchisch, nur die württembergische mit Einfluß des existierenden Bürgerparlaments - nur Badens und Württembergs Verfassungen - wirkliche Verfassungen
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