Während die mittelalterlichen Formen der Todesstrafe oft bewusst grausamen Charakter hatten, um die Abschreckung zu erhöhen, erscheint es heute als unmenschlich, den Todeskandidaten unnötig zu quälen. Lediglich wie "ein kühler Hauch im Nacken" sollte die Guillotine vom Leben zum Tode befördern. Diese Einstellung schlägt sich rechtlich im
Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nieder, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde. Im weiteren wird untersucht, ob die Vollstreckung der Todesstrafe grausam ist und damit gegen dieses Menschenrecht verletzt.
Die Todesstrafe wird heutzutage auf folgende Arten vollstreckt:
Erhängen durch den Strang
Erschießen durch Exekutionskommandos
Steinigen
Enthaupten mit dem Schwert
Enthaupten mit der Guillotine
Elektroexekution (Elektrischer Stuhl)
Vergasen
Injektion eines tödlichen Giftes
Die gebräuchlichsten Arten der Hinrichtung sind Erhängen und Erschießen. Die Steinigung und die Enthauptung mit dem Schwert werden ausschließlich in islamischen Staaten angewandt, die Guillotinierung allein in Belgien und deren ehemaliger Kolonie Kongo. Die letzen drei Vollzugsarten sind nur den USA gebräuchlich. Die Hinrichtungsarten werden im einzelnen vorgestellt. Zum Schluss soll noch auf die Frage eingegangen werden, ob im Rahmen des Vollzugs der Todesstrafe unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen des Verurteilten erfolgen.
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