Regelte die bloße Zugehörigkeit zur Mafia als ausreichenden Straftatbestand. Das Gesetz erfuhr in den 80-er Jahren zahlreiche Verschärfungen, die es erlaubten, gezielter hinter die \"legale Fassade\" der Mafia zu blicken. Auf Grund dieses Gesetzes und der Anwendung der sogenannten Kronzeugenregelung (ein geständiger mafiuso erhält Strafermäßigung) konnten in den späten 80-er Jahren viele Mafia-Prozesse eröffnet und auch abgeschlossen werden. Seit dem \"maxiprocesso\" (1986/87 in Palermo; 1990 Berufungsverfahren mit zum Teil erheblichen Strafmilderungen) sitzen mehrere führende capi der Mafia hinter Gitter. |