Nach rund einem Vierteljahrhundert fast ununterbrochenen Krieges war das revolutionäre und imperialistische Frankreich, das unter Führung Napoleons einen großen Teil des europäischen Festlandes beherrscht hatte, besiegt worden. Um die territoriale Neuordnung zu bestimmen, kamen am 30. Mai 1814 die durch das Bündnis von Chaumont alliierten Mächte in Paris zusammen um mit Frankreich, das durch seinen neu eingesetzten König Ludwig XVIII vertreten wurde, Frieden zu schließen. Diesem Friedensschluss waren seit April Verhandlungen mit dem Bruder Ludwigs XVIII, dem Grafen von Artois vorausgegangen, auf deren Grundlage der Friedensvertrag beruhte.
Der Vertrag sollte einen dauerhaften Frieden für die Völker Europas bringen und für eine gerechte Verteilung der Kräfte unter den Mächten sorgen. Der erste Artikel des Friedensvertrages ging so weit, dass von einem ewigen Frieden die Rede war, der zwischen Frankreich und den Alliierten herrschen sollte. Außerdem bekundeten die Signatarmächte in diesem Artikel, dass sie, soweit es in ihrer Macht steht, auch den Frieden in ganz Europa erhalten wollten. Im zweiten Artikel kamen die Siegermächte und Ludwig XVIII überein, dass Frankreich in den Grenzen vom 1. Januar 1792 bestehen bleiben sollte. Zusätzlich sollte Frankreich noch zirka 150 Quadratkilometer Land hinzu bekommen, in dem rund 500.000 Menschen lebten. Bei diesen territorialen Gewinnen handelte es sich um Gebiete in Belgien und Savoyen, namentlich Landau, Phillippeville, Saarbrücken, Mühlhausen und Avignon. Der siebte Artikel befaßte sich mit überseeischen Besitzungen Frankreichs die teilweise mit England getauscht wurden. So erhielt England zum Beispiel die Karibikinseln Tobago, Ils de la France, Santa Lucia, Rodriguez sowie die Seychellen im Indischen Ozean von Frankreich. Außerdem sollte im Mittelmeer die Insel Malta an England fallen. Dagegen gab England den übrigen von ihm eroberten Kolonialbesitz, der bis zum 1. Januar 1792 unter französischer Verwaltung war, an Frankreich zurück. Holland sollte, wie schon in Chaumont vorbestimmt, Gebietszuwachs erhalten und der Souveränität des Hauses Oranien unterstellt werden. Weiterhin setzte der sechste Artikel fest, dass die deutschen Staaten unabhängig von einander und durch ein föderatives Band vereinigt sein sollten "seront indépendants et unis sur un lien fédératif"
Der sechzehnte Artikel beinhaltete eine Generalamnesie, denn dieser Artikel garantierte, dass in den abgetretenen Gebieten niemand auf Grund seines früheren politischen Verhaltens in irgendeiner Weise verfolgt werden sollte.
Obwohl die Briten ihr Interesse an einer Entschädigung für die Kriegskosten zum Ausdruck brachten und vor allem Preußen energisch forderte, Frankreich solle zumindest ihnen seine Kriegskosten in Höhe von über 100 Millionen Franken erstatten, sahen die Alliierten von dieser Forderung ab. Mit großer Entschlossenheit hatte nämlich der neue französische König deutlich gemacht, dass er sich allen finanziellen Forderungen der Alliierten widersetzen und eher in Haft gehen würde, als zu zahlen. In Artikel Achtzehn wurde schließlich festgehalten, dass die Alliierten alle Ansprüche auf Erstattung von Kriegsausgaben, die ihnen durch die Kriege seit 1792 von Seiten Frankreichs zustanden, verzichteten. Die Siegermächte erklärten sich ferner dazu bereit, nicht auf der Rückführung, der während des Krieges von Frankreich geraubten Kunstgegenstände zu bestehen. Preußen sollte allerdings die von den Franzosen geraubte Quadriga des Brandenburger Tores zurückerhalten.
Besonders Castlereaghs und Metternichs Anstrengungen ist es zu verdanken, dass der Erste Pariser Friede Frankreich nicht übermäßig stark traf, sondern seine Bedingungen vielmehr großzügig ausfielen, was auch von Henderson so gesehen wird: "Castlereagh endeavoured to secure a generous treaty". Der Leitgedanke Österreichs und Englands war, dass Gleichgewicht der Kräfte in Europa möglichst wieder herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Frankreich sollten deshalb keine Gebiete genommen werden, die zu einer größeren Schwächung des Landes und damit zu großer Unzufriedenheit der Bevölkerung geführt hätten. Die Grenzziehung verlief für Frankreich recht glimpflich, zwar mußte es Gebiete abtreten, doch es konnte andererseits auch einen Gebietsgewinn im Vergleich zu den Grenzen von 1792 verbuchen, obwohl es doch den Krieg verloren hatte. "Die Bedingungen (...) des sogenannten ersten Pariser Friedens waren milde," schreibt Craig in diesem Zusammenhang.
Die Unterzeichnung des Vertrages stellte die erste Phase des Wiederaufbaus von Europa dar. Die zweite Phase begann, als sich Vertreter der verschiedenen Mächte zu Verhandlungen über die allgemeine Regelung in Wien trafen, wozu sie sich in Artikel 32 des Vertrages verpflichteten.
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