Schutz- und Pflichtverhältnis zwischen Plebs und Patriziat in der antiken römischen Republik. Der cliens, ein juristisch zwar freier, wirtschaftlich und sozial aber abhängiger Bürger Roms, begab sich unter den Schutz eines patronus. Dieser vertrat ihn vor Gericht, wofür der cliens bestimmte Aufgaben für den patronus erledigen musste (Botengänge, Gartenarbeit a.Ä.). Der römische Staat war innerhalb dieser privatrechtlichen Vereinbarung ausgespart, musste mitunter auch die Beschränkung seiner Macht und Befugnisse hinnehmen, weil die Klientelverbindungen auch die politische Willensbildung mit beeinflussten, etwa bei der Wahl der Magistrate.
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