Im Jahr 1995 verabschiedete die Bundesregierung das Sommersmoggesetz, das in Zeiten mit hoher Ozonbelastung den Ozonalarm ausruft und somit die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Ozonspitzenkonzentrationen schützen soll.
Zum ersten mal wurde im Sommer 1998 in mehreren Bundesländern Ozonalarm ausgelöst, der zu einem Fahrverbot für nicht-schadstoffarme Autos führte. Die Wirkungen des Ozonalarms waren jedoch nicht messbar, da der Ozonalarm durch zu hohe Grenzwertregelungen zu spät ausgelöst und die Maßnahmen mit zahlreichen Ausnahmemöglichkeiten versehen waren. Das Ozongesetz war von Anfang an aus diesen Gründen der Kritik ausgesetzt.
Anfang 1999 legte der neue Bundesumweltminister Jürgen Trittin ein Diskussionspapier zur Novellierung des Sommersmog-Gesetzes vor. Es sollte einen niedrigereren Auslösegrenzwert von 180 µg/m3 geben, eine gleichzeitige Wirksamkeit des Ozonalarms in allen Bundesländern der Bundesrepublik bestehen und neben Maßnahmen zur Verringerung von Lösemittelemissionen sollte ein Tempolimit auf Autobahnen und Außerortsstraßen als emissionsmindernde Maßnahmen verordnet werden.
Ein zweiter Vorschlag zur Erneuerung des Sommersmog-Gesetzes wurde von Greenpeace vorgelegt. Darin würden zwei Alarmstufen vorgesehen: Alarmstufe 1 ab 120 µg/m3 mit einem Fahrverbot für konventionelle PKW und eine Alarmstufe 2 ab 180 µg/m3 mit einem Fahrvebot für alle PKW, die die Euro-Abgas-Norm 2 nicht einhalten und für konventionelle LKW. Zusätzlich sind in beiden Vorschlägen weitere Maßnahmen wie ein Verbot benzinbetriebener Gartengeräte, ein Verbot der privaten Anwendung vonLösungsmitteln und Emissionsreduktionen im gewerblichen Bereich enthalten.Um diese Vorschläge zu bewerten, berechnete das UPI-Institut die Wirksamkeit des bestehenden Sommersmoggesetzes und der beiden Novellierungsvorschläge anhand der Meßwerte aller ca. 350 Ozonmeßstationen in der Bundesrepublik Deutschland aus den Jahren 1990-1995:
Während das bestehende Sommersmoggesetz aus dem Jahr 1995 die Ozonspitzenkonzentrationen im Durchschnitt der Jahre nur um 0,015% - 0,017% reduzieren könnte, würde der Vorschlag des Bundesumweltministers, vor allem wegen des niedrigeren Auslösegrenzwertes, zu einer Absenkung der Ozonspitzenwerte um 21-28% führen. Im Vergleich dazu könnten mit dem Zweistufenkonzept von Greenpeace die Ozonspitzenbelastungen um 51-72% verringert werden. Würde das Zweistufen-Konzept durch ein Tempolimit ab der ersten Alarmstufe ergänzt werden, könnten die Ozonspitzenwerte um 55-78% verringert werden. [51,11]
Trend 2005: Gesetzliche nationale und internationale Maßnahmen (Westeuropa), die bis zum Jahr 2005 umgesetzt sind, in ihren Auswirkungen auf Mitteleuropa
Ozonkonzentrationen am Boden in ppb (100 ppb entspr. 200 µg/ m3)
Zustand nach der Maßnahme:
Man kann eine deutliche Minderung der Ozonvorläufersubstanzen im Bundesgebiet bei NOx und bei VOC (bezogen auf 1990) erkennen
[52]
Der ungewöhnlich warme Juni 2004 mit heißen Tagen bis nahe 34 °C führte beim Ozon zu Monatsmittelwerten zwischen 66 µg/m³ und 122 µg/m³. Das war eine Überschreitung vom 5-jährigen Durchschnitt um 6 bis 27µg/m³ nach oben. Die größten Abweichungen waren an den Messstationen im Erzgebirge und Zittauer Gebirge. Die meisten Stationen verzeichneten ihre höchsten Tagesmittel um den 4. Juni, wobei im Thüringer Wald der höchste Wert (161 µg/m³) registriert wurde. Z.B. an der Station und Falkenberg (südöstlich von Berlin) wurden höhere Tagesmittel gemessen als sonst im Juni der vergangenen fünf Jahre. An den heißesten sonnigen Tagen stiegen besonders im Südwesten Deutschlands die Ozonkonzentrationen stark an und erreichten an der Station Öhringen einen maximalen Stundenwert von 205 µg/m³. [53]
|