Für den Nachweis von FCKWs in der Atmosphäre nutzt man verschiedene, meist spektroskopische Analyseverfahren. Um die Konzentration von FCKWs in früheren Zeiten zu ermitteln, untersucht man die in polarem Firnschnee eingeschlossene Luft In Expertenkreisen gelten FCKWs als Hauptquelle für das in der Stratosphäre anzutreffende Chlor, welches die Ozonschicht gefährdet (siehe Ozonloch). Daher kam am 17.
September 1987 ein internationales Treffen in Montreal zustande, auf dem Vertreter verschiedener Staaten über diese Problematik berieten. Es entstand das so genannte Montrealer Protokoll, in dem sich die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichteten, die Gefährdung der Ozonschicht durch FCKWs zu verringern (siehe Luftverschmutzung).
Drei Jahre später, am 29. Juni 1990, wurde dieses Protokoll auf der Londoner Konferenz in seiner Fassung abgeändert. Danach soll der Verzicht auf vollhalogenierte FCKWs in drei Stufen ablaufen; insbesondere die vollhalogenierten FCKWs der Methan-, Ethan- und Propanreihe sollen weltweit gebannt werden. In den Ländern der Europäischen Union stellte die Industrie die Herstellung von vollhalogenierten FCKW Ende 1994 ein Diese Verbindungen wurden lange Zeit als Kältemittel (siehe Kühlung), als Treibmittel (Treibgase) sowie zu Reinigungszwecken (chemische Reinigung) eingesetzt, weil sie sich durch hohe chemische und thermische Belastbarkeit auszeichnen. Die wichtigsten Vetreter sind Trichlorfluormethan (Cl3CF), Dichlordifluormethan (Cl2CF2), Trichlortrifluorethan (Cl3C8CF3), Dichlortetrafluorethan (Cl2C8CF4) und Chlorpentafluorethan (ClC8CF5). In der chemischen Verfahrenstechnik hat man zur Vereinfachung für FCKWs und auch für einige andere halogenierte Kohlenwasserstoffe (wasserstoff- und bromhaltige) ein besonderes Codesystem eingeführt. Danach erhält jede dieser Verbindungen als Kennzeichnung den Buchstaben R gefolgt von zwei bis vier Ziffern (R steht für englisch Refrigant, Kühlmittel): Die ganz rechts stehende Zahl gibt die Anzahl der Fluoratome des FCKWs wieder.
Die Stelle links davon gibt eine um eins größere Zahl an, als Wasserstoffatome enthalten sind. Noch eine Stelle nach links folgt die Zahl für die Kohlenstoffatome. Sie ist um eins kleiner als Kohlenstoffatome in der Verbindung enthalten sind. Im Fall der Methane wäre diese Zahl null und wird zur Vereinfachung weggelassen. Aus der Anzahl der Fluor-, Wasserstoff- und Kohlenstoffatome (vierwertig) lässt sich auf die Anzahl der Chloratome schließen. Hierzu ein paar Beispiele: R 11: 1 Fluoratom, 0 Wasserstoffatome, 1 Kohlenstoffatom, 3 Chlor atome; Trichlorfluormethan (Cl3CF) R 12: 2 Fluoratome, 0 Wasserstoff atome, 1 Kohlenstoffatom, 2 Chloratome; Dichlordifluormethan (Cl2CF2) R 113: 3 Fluoratome, 0 Wasserstoffatome, 2 Kohlenstoffatome, 3 Chloratome; Trichlortrifluorethan (Cl3C8CF3) Bei ungesättigten Verbindungen wird noch eine weitere Stelle eingeführt. Demzufolge steht R 1113 für: 1 Doppelbindung, 3 Fluoratome, 0 Wasserstoffatome, 2 Kohlenstoffatome, 1 Chloratom; also Chlortrifluorethen bzw. -ethylen (ClFC9CF2). Kleinbuchstaben wie a, b oder c geben Auskunft über unsymmetrische Substitution; z. B. R 134a: 4 Fluoratome, 2 Wasserstoffatome, 2 Kohlenstoffatome, 0 Chloratome; 1,1,1,2-Tetrafluorethan (F3C8CH2F). Im Falle von bromierten Verbindungen setzt man den Buchstaben B (plus Anzahl der Bromatome) rechts neben die Ziffernfolge, z. B. R 13 B1: 1 Bromatom, 3 Fluoratome, 0 Wasserstoffatome, 1 Kohlenstoffatom, 0 Chloratome; Bromtrifluormethan (BrCF3).
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