Zustande kommt ein Vertrag im Einzelnen durch zwei mit Bezug aufeinander abgegebene, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen, wobei die zeitlich Erstere in der Regel als Antrag oder Angebot und die darauf folgende als Annahme bezeichnet wird.
Das Angebot muss so detailliert bzw. mit Hilfe ergänzender gesetzlicher Bestimmungen auslegbar sein, dass zur Annahme ein einfaches \"Ja\" genügt.
Jedermann kann frei entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag eingehen will und zu welchen Bedingungen er dies tun möchte = Vertragsfreiheit.
Diese Freiheit kann aber in Ausnahmefällen durch Zwang und Verbot beschränkt sein.
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