Erwerbstätige zahlen 1,7% des Bruttogehalts.
Kinder und Ehegatten mit sehr geringem Einkommen sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Für Rentner gilt im Prinzip das gleiche wie für Erwerbstätige.
Sozialhilfeempfänger, deren Krankenversicherungsbeträge bereits vom Sozialamt getragen werden, bekommen auch die Pflegeversicherung von dort.
Arbeitslose erhalten die Beiträge von der Bundesanstalt für Arbeit
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