Zehn neue Mitgliedstaaten
Mit den Beschlüssen des Europäischen Rates von Brüssel am 12. und 13. Dezember 2002 wurden die Beitrittsverhandlungen für zehn neue Mitgliedstaaten ab 1. Mai 2004 abgeschlossen.
Für die entsprechenden Ausgaben des EU-Haushaltes wurden bereits beim Europäischen Rat in Berlin (März 1999) Mittel in der Finanzplanung 2000-2006 (\"Finanzielle Vorausschau\") vorgesehen. Der in Berlin fixierte Rahmen wurde nicht zur Gänze ausgeschöpft.
Einbeziehung in die Gemeinschaftspolitiken
. Die neuen Mitgliedstaaten werden ab ihrem Beitritt in die Politiken der Gemeinschaft einbezogen. Sie erhalten - teilweise mit Einschleifperioden - Leistungen aus dem EU-Haushalt wie die bisherigen Mitgliedstaaten.
. In der Anfangsphase bis 2006 werden auf Grund von Anlaufeffekten die Rückflüsse relativ niedrig sein. Um zu vermeiden, dass einzelne neue Mitgliedstaaten mehr Beiträge leisten, als sie an Rückflüssen aus dem EU-Haushalt erhalten sind 2004 - 2006 pauschale Zahlungen vorgesehen.
. Im Zuge der Erweiterung werden auch die Verwaltungsausgaben der Gemeinschaft steigen.
Auswirkungen auf Einnahmen und Nettopositionen
. Die neuen Mitgliedstaaten (N10) leisten ab dem Beitritt uneingeschränkt ihren Anteil an der Finanzierung des EU-Haushaltes. Sie werden jedoch mehr Rückflüsse aus dem EU Haushalt erhalten, als Beiträge leisten. 2004-2006 wird sich dieser positive Saldo auf rund 1% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der N 10 belaufen.
. Dieser Ausgabenüberhang muss durch die anderen Mitgliedstaaten finanziert werden. Die österreichischen Eigenmittelleistungen werden daher erweiterungsbedingt im Zeitraum 2004 - 2006 um rd. 0,1% des BNE steigen.
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