2.1 Begriff
Wertpapiere = Urkunden, mit denen Rechte verbunden sind. Sie können auf andere übertragen werden.
2 Arten: Inividualpapier (z.B. Check), nicht handel- und vertretbares Wertpapier
Massenpapier (Effekten), mit Nummer versehen, in grosser Anzahl.
2.2 Beteiligungs- und Forderungspapiere
Wer Beteiligungspapier besitzt, besitzt zugleich Teil der Ug. Er erhält jährlich die Dividende (wie Zins eines Sparbuches). Höhe der Dividende errechnet sich aus der
Ertragslage der Ug. Dividende gross --> Gewinn gross und umgekehrt.
Beteiligungspapiere = Aktien, Partizipations- und Genussscheine
Forderungspapiere = Obligationen. Stellen verbriefte Schuld dar. Haben festen Zins. Laufzeit ist vorbestimmt. Obligationen sind für Ug's und öffentl. Körperschaften die
besten Mittel, um Kapital zu beschaffen.
2.3 Aktie und Obligation
Zweck
Obligation dient der Beschaffung von langfristigem Fremdkapital
Aktie dient der Beschaffung von Eigenkapital für Herausgeber
Stellung Kapitalgeber
Besitzer hat Forderung, die nach bestimmter Zeit fällig wird
Aktie = Beteiligungspapier. Besitzer einer Aktie ist zugleich Mitbesitzer der Ug
Ausgeber
Unternehmen, Städte, Gemeinden, Staaten Unternehmen Mitgliedschaftsrechte kein Mitbestimmungsrecht in Ug Aktionär hat ein Stimmrecht an der GV
Rückzahlung
nach Ende der Laufzeit wird angegebene Betrag zurückgezahlt es gibt keine Rückzahlung. Nur durch Verkauf möglich
Vermögensrechte
fester Zinssatz, abhängig vom allg. Zinsniveau und Kreditwürdigkeit des Schuldners keine Verzingsung des Kapitals. Aktionär erhält Anteil am Reingewinn der Ug
Kursentwicklung
relativ stabil, abhängig von Entwicklung des Zinsniveaus starke Schwankungen nach oben oder unten. Kursentwicklung ist abhängig vom Geschäftsgang der Ug und Wirtschaftsentw.
Anlegerrisiko
geringers Verlustrisiko, abhängig von Sicherheit des Schuldners. Achtung: Geldentwertung, Wechselkursschwankungen! Gewinnchancen sind grösser, als bei Obligationene, allerdings ist auch das Verlusrisiko höher!
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