1. Werbebeschränkungen beim ORFbr /
1.1. Allgemein
UWG, LM, U, A, M
1.2. Begrenzung der Werbezeit
bestimmte Zeit ist pro Tag vorgesehen
werbefreie Tage
1.3. Inhaltliche Beschränkungen
- Wahrung der Wahrnehmensgrenze
- Werbung die die Menschenwürde oder Grundrechte verletzt
- Werbung die Diskriminierungen enthält ( Rasse Geschlecht)
- Werbung mit religiösem oder parteipolitischem Inhalt
- Werbung, die Verhaltensweisen fördert, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden
- Werbung für Tabak, Spirituosen
- Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel
- Werbung für Produkte, die Anlaß zur Verharmlosung von Gewalt geben
- Werbung in der Angestellt des ORF mitwirken (wurde gelockert)
1.4. Sonstige Beschränkungen
- Heilmittelwerbung - rezeptfreie Arzneimittelwerbung ist erlaubt, wenn folgender Hinweis erfolgt: Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren, Arzt oder Apotheke
- Lebensmittel - Lebensmittelgesetz
gesundheitsbezogene Angaben
- Chemikalien - mit Hinweis
- Alkohol - nicht in Verbindung mit
Kindern, Jugendlichen, Kraftfahrern, Sportlern
- Alkohol - nicht in Zusammenhang mit
physischer Leistung
sozialem, sexuellem Erfolg
beruhigend, konfliktlösendem Verhalten
- Alkohol - Aufforderung zum Trinken ist verboten
- Minderjährige (Kinder und Jugendliche)
es darf kein Schaden durch Werbung entstehen
kein direkter Kaufappell
keine Darstellung von Kindern in gefährlichen Situationen
- Intime, persönliche Gegenstände - Genehmigung erforderlich
2. SELBSTBESCHRÄNKUNGEN DER ÖSTERREICHISCHEN WERBEWIRTSCHAFT
"Werbebriefe" für Werbetreibende:
herausgegeben vom Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Fachverband für Werbung
1. Kind und Werbung
2. Was ist wirklich gesund
3. Werbung ohne Brutalität
4. Frau und Mann in der Werbung
5. Kennzeichnung von Anzeigen
6. Wahrheit in der Werbung (Irreführung)
7. Autowerbung und Kraftstoffverbrauch
RECHT IN DER WERBUNG
1 UWG
§1 "gegen die guten Sitten"
. Rechtsbruch
. Ausbeuten fremder Leistung
geschützt ist die konkrete Form
nicht geschützt ist die bloße Idee
. Vergleichende Werbung
Preisvergleiche
. Kundenfang
psychischer Kaufzwang
§2 Irreführung
Beschaffenheit
Ursprung
Preisbemessung
Vorratsmenge (Lockangebot)
Gewicht (Mogelpackungen)
§9 Kennzeichnungsmißbrauch
Name
Firma
Registrierte Marke
§9a Zugaben
vom Zugabenverbot ausgenommen:
- handelsübliches Zubehör
z.B. Hülle für Tennisschläger
- Warenprobe: Probiergröße
- Reklamegegenstände (Incentives)
mit erheblich geringerem Wert als Hauptware
Marke bzw. Firmenbezeichnung muß angeführt sein
z.B. T-Shirt mit Firmenlogo
- geringwertige Kleinigkeiten
- Geldrabatte: z.B. Sonderangebote
- Warenrabatte z.B. 3 + 1 gratis
- Preisausschreiben
Kaufzwang möglich bis zu einem Gesamtwert der Preise von
S 100.000,- möglich
§ 32 Kennzeichnungsvorschriften
§ 33a Ausverkäufe
müssen behördlich bewilligt werden, ausgenommen. Saisonschlußverkauf, Inventurverkauf
2. Rechtsfolgen von Verstößen gegen das UWG
Jeder Mitbewerber und die Interessensvertretung kann auf Unterlassung klagen
Folgen:
- Einstweilige Verfügung - Werbemaßnahmen müssen gestoppt werden
- Schadenersatz
- Prozeßkosten
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