USA - ein Beispiel für Präsidialdemokratie
Vgl. Punkt
USA
BRD
Legislative
Kongress (bestehend aus 2 Kammern: Repräsentantenhaus + Senat)
-Präsident kann sein Veto gg. Beschlüsse des Kongresses einlegen à Kongress kann diese mit 2/3 Mehrheit aufheben
-Entscheidung über Budget
-Kontrolle des Präsidenten
Parlament (bestehend aus dem Bundestag und Bundesrat - zu je 298 Mitgliedern)
-Bundestag entscheidet über Budget
-nur Opposition kontrolliert Bundeskanzler und Regierung
Exekutive
Präsident = Staatsoberhaupt + Regierungschef
-durch Wahlmänner gewählt
-wählt Minister (stellen Regierung dar)
-Bundesregierung, die aus den Ministern und dem Bundeskanzler als obersten Regierungschef besteht
-Länderregierungen
Judikative
-Oberster Bundesgerichtshof:
-Richter vom Präsidenten mit Zustimmung des Kongresses ernannt
-Richter greifen in Gesetzgebung des Kongresses ein - wenn sie Gesetze für verfassungswidrig erklären
-Bundesberufungsgerichte, Bundesbezirksgerichte
-Bundesverfassungsgericht (Mitglieder für 12 Jahre zur Hälfte vom Bundesrat + Bundestag gewählt)
-Entscheidung über verfassungsrechtliche Streitigkeiten zw. Bundesorganen
-kann Gesetze für verfassungswidrig erklären
-Entscheidung über Verfassungsbeschwerden
-kann verfassungswidrige Parteien verbieten
-Oberste Gerichtshöfe, Gerichte der Länder
Gewaltenverschränkung?
-gegenseitige Kontrolle, von einander unabhängigen getrennten Verfassungsorganen
-Kongress kontrolliert Präsident + Minister
-gegenseitige Kontrolle, aber Exekutive und Legislative gehen ineinander über
-Opposition (Minderheit im Bundestag) kontrolliert Regierungsmehrheit (Kanzler + Kabinett)
Föderalismus?
-Föderalstaat (Bundesstaaten)
-Föderalstaat (Landtage)
Staatsoberhaupt
-Präsident: Regierungschef, Repräsentant, Verwaltungschef, Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Parteivorsitzender
-Bundespräsident: Repräsentant des Staates, legt während seiner Tätigkeit Funktion in Partei nieder
Gesetzesinitiative
-Präsident + Regierung haben keine Möglichkeit Gesetzesinitiativen einzubringen (nur indirekt: Einfluss auf Kongress-Abgeordnete)
-Mehrheit im Kongress nötig
-Regierung macht Gesetzesinitiativen
(kann diese auch durchbringen, da Mehrheit im Bundestag)
Trennung der Mandate
-Unvereinbarkeit v. Regierungsamt + Parlamentsmandat
-Präsident + Regierung darf nicht Kongress angehören (ausgenommen: Vizepräsident - Vorsitzender des Senats)
-Regierungsmitglieder auch Mitglieder des Parlaments
Absetzen des Regierungsoberhauptes
-Kongress kann Präsident nicht absetzen (nur wenn Präsident sich strafbar gemachtàkann Kongress gg. Ihn klagenàSenat kann ihn mit 2/3 Mehrheit Amtes entheben)
-Bundestag kann konstruktives Misstrauensvotum einlegen u. somit Kanzler durch Entlassen des Bundespräsidenten absetzten
Wahlen
-Wahl zum Kongress + Wahl des Präsidenten 2 verschiedene Vorgänge
(Regierung = vom Präsidenten ernannte Minister)
-Parlament + Regierung während 1 Wahl bestellt (Regierung resultiert aus Parlament)
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