Als erstes muss man die entsprechenden Leistungen bei der Pflegekasse beantragen. Diese prüft dann natürlich zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Dann wird von der Pflegekasse eine medizinische Untersuchung durch den Dienst der Krankenkasse durchgeführt, dessen Ergebnis offen legt, welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Pflegestufe I. erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe II . Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegestufe III. Schwerstpflegebedürftigkeit
Die Pflegekasse klärt außerdem über Mitwirkungspflichten auf und der Antragssteller muss dem medizinischen Dienst der Krankenkasse eine Einverständniserklärung geben, für die Informationsbeschaffung über den Antragsteller bei den Ärzten. Daraufhin erfolgt diese Informationsbeschaffung. Diese werden anschließend von geschulten und qualifizierten Gutachern des medizinischen Dienstes oder externe Sachverständige begutachtet.
Dann sendet der medizinische Dienst der Krankenversicherung einen Besuch in eine Pflegeeinrichtung und wertet diesen aus. Dabei wird geprüft, ob diese angemessen und ausreichend ist. Der medizinische Dienst teilt die Ergebnisse der Pflegekasse mit. Erst dann teilt die Pflegekasse dem versicherten schriftlich mit, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn ja welche Pflegestufe |