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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Europäische wirtschaftsgemeinschaft



Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der Staaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Dänemark (1973) Großbritannien 1997, Irland (1973), Griechenland (1981), Spanien 1986), Portugal (1986), Finnland (1995) und Österreich (1995) mit der Aufgabe, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Aufgaben sollen u.a. über die Abschaffung der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr, die Einführung eines gemeinsamen Zolltarifs und einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber dritten Ländern, die Einführung einer gemeinsamen Landwirtschaftspolitik und Verkehrspolitik und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik erreicht werden.

 
 

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