Das Arbeitsrecht ist unübersichtlich und in zahlreiche Gesetze aufgesplittert. Der Staat hat jeweils auf entstehende Probleme und Forderungen einzelner Berufsgruppen reagiert und sie durch die Gesetzgebung zu lösen versucht. Eine "Kodifikation" (d.h. die systematische Ordnung und Zusammenfassung eines Sachgebietes, wie sie z.B. für das Zivilrecht durch das ABGB erfolgt ist) fehlt noch.
Nach dem Gegenstand, den die Gesetze regeln, kann man folgende Teilgebiete des Arbeitsrechts unterscheiden:
Individual- Arbeits-
arbeitsrecht vertragsrecht
Arbeitsrecht Arbeitnehmer-
Kollektives schutzrecht
Arbeitsrecht
Betriebs-
Arbeits- verfassungsrecht
verfahrensrecht
Kollektive
Rechtsgestaltung
Koalitionsrecht
und
Verbandsrecht
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