Mit dem Übergang in die dritte Stufe der WWU gehen die währungspolitischen Kompetenzen auf die EU über. De facto ist dies mit einem Verlust der nationalen Währungssouveränität gleichzusetzen. Allerdings ist hier zu hinterfragen, wie glaubwürdig bzw. effektiv eine souveräne Währungspolitik von einzelnen Staaten heut noch betrieben werden kann. In einer intedependenten, d. h.
gegenseitig abhängigen Wirtschaft mit freiem Kapitalverkehr ist die Verfolgung einer autonomen Geldpolitik keine glaubwürdige Alternative. Die Mitgliedstaaten übertragen der Union nur ein für sich nicht mehr effektives Instrument, um gleichzeitig durch die aktive Teilnahme am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) eine gemeinsame, gestärkte und wirkungsvolle europäische Währungssouveränität zu etablieren. [6]
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