Staatliche Maßnahmen wurden erforderlich, jedoch zögerten die deutschen Staaten lange jegliche soziale Gesetzgebung heraus, vor allem mit Berufung auf die Theorie des Liberalismus, wonach staatliche Eingriffe nur wirtschaftlichen Fortschritt stören->Nachtwächterstaat. Um die sozialen Notstände zu lindern und dem Geschehen erstmals Luft zu machen wurde unter Veranlassung Bismarcks ein Entgegenkommen vom Staat eingeräumt. Dies geschah aber vielmehr aus Selbsterhaltung und Wahren der alten innenpolitischen Zustände, als aus humanitären/sozialen Gründen.
So entstand zunächst im März 1839 das 1. deutsche Kinderschutzgesetz, durch das Kinderarbeit unter 14 Jahren verboten wurde. Dieses Gesetz existierte aber vorerst nur auf dem Papier, da es keinerlei Kontrollen über die Einhaltung der Vorschriften gab. Erst 1853 wurden Fabrikinspektoren eingesetzt, durch deren Kontrolle das Kinderschutzgesetz erst Effektivität erlangen konnte.
Ab den 80er Jahren wurde der Reichstag mit der Beratung einer umfassenden Sozialgesetzgebung aktiv. So setzte1883 Bismarck ein Gesetz zur Krankenversicherung durch. In einer knappen Abstimmung fand dann1889 auch die Gesetzesvorlage zur Alters- und Invaliditätssicherung die Zustimmung des Reichstags.
Ab 1890 entstand dann schließlich öffentlicher Nahverkehr, der es den Arbeitern erlaubte, für eine Stelle nicht mehr in die Stadt ziehen zu müssen, und der Bau von Sozialwohnungen für die Arbeiter begann. Außerdem wurde zur Erhöhung des Bildungsniveaus der Arbeiter die Schulen unterstützt, damit auch ärmere Kinder eine fundierte Bildung erhielten. Eine Förderung der Gesundheitsfürsorge setzte ebenfalls ein, z.B. durch Impfungen gegen Pocken und den Bau von Geburtskliniken um gegen die hohe Kindersterblichkeit anzukämpfen.
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