Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung die das Gesetz vorschreibt und die Zugehörigkeit verpflichtet zu Abgaben die sich nach dem Bruttolohn errechnet.
Pflichtversicherungen
1. Krankenversicherung
- Träger ist die Krankenkasse
- Versicherung bei Krankheit und Tod
2. Pflegeversicherung
- Träger ist die Krankenkasse
- Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit
3. Rentenversicherung
- Träger bei Arbeiter ist die LVA(Landesversicherungsanstalt)
- Träger bei Angestellten die BfA (Bundesanstalt für Angestellte)
- Vorsorge für Berufsunfähigkeit (Invalidität)
- Altersvorsorge
- Hinterbliebenen bei Todesfall
4. Unfallversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Hilfe bei Berufsunfällen
- Wegeversicherung zur Arbeit und zurück
5. Arbeitslosenversicherung
- Träger Bundanstalt für Arbeit
- Hilfe bei Arbeitslosigkeit
6. Sozialhilfe
- Träger Landkreis, Stadt und Bezirke
- Hilfe zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
Betriebe
Wirtschaftseinheit, in der durch den Einsatz und/oder die Kombination von Produktionsfaktoren Güter produziert oder Dienstleitungen erbracht werden.
Dienstleitungsbetriebe - Produktionsbetriebe
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