Zuhächst die Pflichten des Auszubildenden aufgrund des Arbeitsvertrages:
Zur Dienstleistungs- und Gehorsamspflicht gehören das Befolgen von Anweisungen, sorgfältige Verrichtung der übertragenen Aufgaben, Teilnahme am Berufsschulunterricht (duales System), pflegliche Behandlung von Werkzeugen und Maschinen und die Beachtung von Ordnungsvorschriften
Überdies gibt es die Treue- und Schweigepflicht und die Haftung bei Vorsatz ( mit Wissen und Willen) und grober Fahrlässigkeit (unverzeiliche unachtsamkeit)
Dann die Pflichten des Ausbilders aufgrund des Ausbildungsvertrages:
Als Erstes gibte es die Ausbildungspflicht mit folgenden Unterpunkten:
Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Freistellung zur Schule (Berufsschule-->duales System) und die Bereitstellung von Maschinen und Geräten, denn nur so kann der Auszubildende auch wirklich alles lernen, was er später, als Arbeitnehmer auch können muss, sowie die Kontrolle des Berichtsheftes, welches jeder Auszubildende führen muss.. Dann gibt es noch die Vergütungspflicht (Lohn) und die Fürsorgepflicht, was soviel heißt wie die positive Einwirkung auf die Entwicklung des Jugendlichen. Auch zu nennen ist noch die Zeugnispflicht und das innerhalb der Probezeit von Seiten des Lehrlings, als auch vom Ausbilder aus, eine fristlose Kündigung statt finden kann bzw. darf. NAch der Probezeit jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
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