Das Parlament spielt bei der alle fünf Jahre stattfindenden Ernennung des Präsidenten und der Mitglieder der Kommission eine wichtige Rolle. Es kontrolliert die Kommission durch das Prüfen der monatlichen und jährlichen Berichte, die die Kommission ihm vorlegen muß. Parlamentsabgeordnete können aber auch mündliche Anfragen an die Kommission richten. In Plenarsitzungen, und in Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse befragen die Abgeordneten regelmäßig die Kommissionsmitglieder. Im schlimmsten Fall kann das Parlament durch ein Mißtrauens Votum die Kommission zum Rücktritt zwingen, was aber noch nicht vorgekommen ist.
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