Das Maastricht-Defizit ist für die Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs gegenüber der EU relevant.
Wesentliche Unterschiede zum Budgetdefizit
Das Budgetdefizit (=administratives Defizit oder Abgang) wird um Buchungen bereinigt, die zwar Einnahmen und Ausgaben im Budget nach sich ziehen, aber ökonomisch keine Verschlechterung/Verbesserung der Haushaltssituation bedeuten:
• den getätigten Zahlungen stehen Forderungen/Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber (Darlehen, Haftungen) oder
• außerhalb des Budgets werden Reserven erhöht oder abgebaut oder
• die Ursache der Zahlungen fällt in eine Vor- oder Nachperiode (z.B. bei Zinsen)
Das Maastricht-Defizit ist das Gesamtstaatsdefizit und umfasst alle öffentlichen Budgets:
• das Budget des Bundes
• der Bundesfonds
• der Länder und Gemeinden
• der Sozialversicherungsträger
Das Maastricht-Defizit wird in Millionen € oder in Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) dargestellt. Maastricht-Defizit und -Schuldenstand werden der Europäischen Kommission von Österreich zu bestimmten Stichdaten gemeldet (\"budgetäre Notifikation\").
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