Für das Verwenden von Lasern der Laserklassen 3 B und 4 ist ein Laserschutzbeauftragter und ein Stellvertreter zu bestellen. Die Anzahl dieser ist nicht genau vorgegeben es muss aber immer ein LSB erreichbar bzw. anwesend sein. Bei allen gefährlichen Arbeiten ist die direkte Anwesenheit des LSB erforderlich.
Mit der Bestellung des LSB wird sichergestellt, dass bei allen lasertechnischen Problemen ein Fachmann anwesend ist. Der LSB verfügt über eine spezielle lasersicherheitstechnische Ausbildung durch eine anerkannte Ausbildungsstelle. Sein Arbeitsgebiet umfasst die Planung von Lasersicherheitseinrichtungen, die Durchführung und Kontrolle der Laserschutzmaßnahmen, sowie die Schulung und Unterweisung aller im Laserbereich tätigen Personen.
|