Die Sociedad Anónima ( S.A. ) entspricht weitestgehend in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der deutschen Aktiengesellschaft. Gemäß Art. 163 wird sie als ein Zusammenschluss von Geldgebern gesehen, die sich zu einem wirtschaftlichen Zweck zusammentun, und sich letztlich Gewinne und Verluste teilen. Allerdings haften Anteilseigner lediglich nur mit dem investierten Kapital.
Die S.A. ist die einzige Gesellschaftsform der es gestattet es ihre Anteile öffentlich anzubieten und zu handeln. Dies macht sie gerade für Groß-, sowie Mittelgroße Unternehmen zur bevorzugtesten Rechtswahl.
Die S.A. ist die am meisten formalisierte und reglementierte Gesellschaftsform. Auf 145 Artikel finden sich Vorschriften, die dich ausschließlich auf die S.A. beziehen. Hinzu treten noch die allgemeinen Normen. Die Fülle an gesetzlicher Regelung zeigt aber auch, dass die Gestaltungsmöglichkeiten für die Gesellschafter gering sind. Dies ist allerdings bei Aktiengesellschaften sinnvoll, da Aktionäre leicht wechseln können und somit für die Erwerber von Anteilen auch die Sicherheit bestehen sollte, dass die Firma ihn auch seine Aktionärsrechte gewährt, und nicht in irgenteiner Form beschneidet.
Gerade im internationalen Handel ist eine Angleichung der Aktiengesellschaften, so dass die international tätigen Händler sich nicht vor jeden Kauf, sich in die lokalen Besonderheiten einarbeiten muss.
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