Sobald dem Darlehensgeber die Beleihungsunterlagen zugegangen sind, prüft dieser zunächst die wirtschaftliche und persönliche Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmer. Ferner vergewissert er sich auch, ob der Darlehensnehmer überhaupt rechtlich Kreditfähig ist.
3.1 Prüfung der Beleihungsunterlagen
Den Grundbuchauszug benötigt der Darlehensgeber um sich einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse und die Vorlasten des Grundstückes zu verschaffen. Mit Hilfe der Flurkarte und des Lageplans kann der Darlehensgeber die Baulage beurteilen sowie Nachteile durch Industrie oder Nachbargrundstücke erkennen. Eine Baubeschreibung ist erforderlich, um die Werthaltigkeit der Immobilie abzuschätzen und ggf. die umbaute Fläche und die Nutzfläche zu berechnen.
3.2 Kreditbewilligung
Die Kreditbewilligung des Darlehengebers ist mit dem rechtlichen Antrag gleichzusetzen. Die rechtliche Annahme des Darlehenvertrages ist dann die Darlehensannahme des Kunden. Somit sind zwei übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen und der Darlehensvertrag ist rechtskräftig.
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