Die Wahlvorschläge der Bundestagswahl laufen zur gleichen Zeit ab, wie die Wahl selber. Jede Person die einer Partei angehört kann sich bewerben. Der Parteitag entscheidet wer Kandidat der Erst - und Zweitstimme wird bzw. wer Direktkandidat für die einzelnen Wahlkreise wird. Außerdem entscheidet der Parteitag wer auf die Landesliste an welche Stelle gesetzt wird (Zweitstimme). Hinter jeder Partei verbirgt sich eine andere Meinung und ein anderes Programm, dies wird als Kandidatenkonkurrenz bezeichnet. Jeder Bewerber (Direktkandidat) hat die gleichen Chancen und darf Werbung betreiben, muss aber die Kriterien einhalten die gestellt werden. Jede Person hat eine Wahlfreiheit, das heißt man verfügt über geheime Wahlen und somit geheime Stimmabgabe. Diese darf nicht von dritten beobachtet bzw. beeinflusst werden.
Die Wahlentscheidung basiert mittel eines Stimmgebungsverfahrens, was soviel bedeutet wie die Mehrheit bei einer Mehrheitswahl zu erreichen (1. Stimme) bzw. eine 5% Klausel mittels der Verhältniswahl (2.Stimme) zu überwinden. Nach vier Jahren ist eine Wahlperiode beendet und es erneut Wahlen für den Bundestag.
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