Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages sind:
· Wer verkauft (Verkäufer)?
· Wer kauft (Käufer)?
· Was wird gekauft (Warenart, Qualität)?
· Wie viel wird gekauft (Menge)?
· Zu welchem Preis wird gekauft (Preis)?
weitere regelmäßige Bestandteile sind:
· Lieferbedingungen
Lieferzeit, Lieferort, Kostenübergang, Risikoübergang;
· Zahlungsbedingungen
Zahlungszeit, Zahlungsort, Art der Zahlung
Fallweise kann noch geregelt werden:
· Verpackung
· Transport
· Nebenleistungen
· Garantie
· Folgen, wenn nicht oder nicht rechtszeitig geliefert oder bezahlt wird[7]
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