dass die Vorschläge nur für Kohlendioxid, Methan und Lachgas gelten und die drei weiteren zentralen Klimagase - teilhalogenierte und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW / FCKW und PFCs) sowie Schwefelhexafluorid (SF6) - erst auf der nächsten Vertragsstaaten-Konferenz 1998 in Buenos Aires Thema werden.
dass einzelne Industrieländer das ohnehin niedrige Reduktionsziel von insgesamt 5 Prozent sogar noch unterlaufen dürfen. So können Australien und Norwegen den Ausstoß der Klimagase um fünf Prozent, Island gar um 10 Prozent ansteigen lassen. Neuseeland darf sich auf sein derzeitiges Level einpendeln.
dass der Weltgrößte Klimakontinent, die USA, sein Treibhauspotential ebenfalls nur um 5 Prozent reduzieren muss.
dass zum Handel mit Klimagas-Emissionsanteilen aufgerufen wird. Das führte letztlich zu einem Ablasshandel. Statt seine Reduktionsverpflichtung im eigenen Land zu erfüllen, können sich Industrieländer die Entwicklung und Einführung von Umwelttechnik für Entwicklungsländer anrechnen lassen.
dass die vorgeschlagene Regelung für Sanktionen von Ländern, die ihr Reduktionsziel nicht erreichen, butterweich ist.
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