3.3.3.1. Wesen der vertretbaren Gläubigerpapiere
(1) Aus Sicht des Anlegers:
· fester Zinssatz
· Auszahlung meist jährlich gegen Einreichung des Zinsscheins (Kupon)
= Rentenpapiere, sichere Geldanlagen
(2) Aus Sicht des Emittenten:
· Ein Instrument der Kreditfinanzierung à Aufbringung von Kapital
3.3.3.2. Gläubigerpapiere im Einzelnen
(1) Begriff: Gläubigerpapiere sind vertretbare Kapitalwertpapiere mit Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung eines Kapitals
· Rückzahlung ist Tilgung erfolgt zum Nennwert à "Pari"
· Erfolgt die Rückzahlung über 100 % à "über pari" oder "Agio" (=Aufgeld)
· Erfolgt die Rückzahlung unter 100 % à "unter pari" oder "Disagio" (=Abgeld)
(2) Rechte: Anspruch auf à
· Zins
· Rückzahlung
· Anteil an der Insolvenzmasse
(3) Kurs: Auch Gläubigerpapiere werden an der Börse mit Kurs gehandelt.
Nominal Zins x 100
Effektive Verzinsung:
Kaufpreis
(4) Arten von Gläubigerpapieren
a) Gläubigerpapiere mit Festzins
b) Null-Kupon-Anleihen (Zero-Bonds)
AUSGABE OHNE ZINSSCHEIN
c) Anleihen der Industrie-, Handels-, Versicherungs- und Bankunternehmen
d) öffentliche Anleihen (Staatsanleihen)
e) Pfandbriefe
Ausgegeben von Hypothekenbanken
(5) Gründe für den Kauf von Gläubigerpapieren
· Sichere Geldanlagen
· hohe Verzinsung
(6) Sonstige Gläubigerpapiere
· Sparbriefe
· Aktienanleihen
Diese Anleihen können nach Laufzeit in Aktien umgewandelt werden.
(7) Chancen und Risiken von Gläubigerpapieren
Chancen: - Gleichbleibende Beträge
- Anteil an der Insolvenzmasse
Risiken: - kein Schutz vor Inflation
- kein Stimmrecht, kein Anteil am Liquidationserlös
(8) Vergleich Gläubigerpapiere und Aktien
Vergleichsmerkmale
Gläubigerpapiere
Aktien
Rechtstellung des Kapitalgebers
Zeichner bzw. Käufer ist Gläubiger
Zeichner bzw. Käufer ist Teilhaber
Verbriefte Rechte
Forderungsrechte des Inhabers bzw. Verbindlichkeiten des Emittenten (Rückzahlungs- und Zinsanspruch)
Mitgliedschaftsrechte/Mitwirkungsrechte; z.B. Stimmrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
Zweck
Beschaffung von langfristigem Fremdkapital
Beschaffung von Eigenkapital
Rückzahlungspflicht
Gläubigerpapiere werden getilgt (zurückgezahlt)
Teilhaberpapiere werden nicht getilgt (Eigenkapital der Unternehmen)
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