Art:
Unvollkommene Gesellschaft
Firma:
Keine Firma, nicht im Firmenbuch eingetragen
Haftung:
Die Gesellschafter haften unbeschränkt u. solidarisch
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung erfolgt durch den Gerenten (oder je nach vertraglicher
Regelung auch durch andere oder alle Partner)
Gründung:
weil keine Vollkaufmannseigenschaft erworben werden kann
als Arbeitsgemeinschaft
als Vorgesellschaften
Genossenschaft
Genossenschaften sind Vereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl zur Förderung
des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb
oder durch Kreditgewährung.
Art:
Wirtschaftliche Vereinigung
Firma:
Sachfirma (mit dem Zusatz \"registrierte Genossenschaft\" und Art der Haftung)
Haftung:
Die Mitglieder haften beschränkt oder nur mit ihrem Geschäftsanteilen
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (allenfalls Überwachung durch den
Aufsichtsrat)
Mitarbeit:
hängt vom Zweck der Genossenschaft ab
Organisation:
Generalversammlung (jedes Mitglied hat grundsätzlich 1 Stimme, Versammlung der
Mitglieder)
Aufsichtsrat (zwingend vorgeschrieben, kontrolliert Vorstand)
Vorstand (muß Mitglied der Gen. sein, Geschäftsführung)
Kontrolle:
durch Revisionsverband
Versch. Arten:
Einkaufsgenossenschaften (Bezugs- Rohstoffgen.)
Verkaufsgenossenschaften (Absatzgen.)
Verwertungsgenossenschaften
Nutzungsgenossenschaften
Produktionsgenossenschaften
Kreditgenossenschaften (Raiffeisenbanken, Volksbanken)
Konsumgenossenschaften
Bau- und Siedlervereine
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