Unter geschriebenem Gemeinschaftsrecht versteht man alle in Schriftform vorliegenden europarechtlichen Normen. Dies trifft für den allergrößten Teil des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts zu.
Unter ungeschriebenen Gemeinschaftsrecht versteht man EG-Normen, die nicht in Schriftform vorliegen. Unter den Begriff des ungeschriebenen Gemeinschaftsrechts wird Verschiedenes subsumiert.