. Grundsätze der Unparteilichkeit, Unabhängigkeit (völlig ohne Weisungen), Unabsetzbarkeit (niemand kann sie absetzen) und Unversetzbarkeit (man kann ihn nicht absetzen)
. Trennung von Justiz und Verwaltung (Minister haben keine Verbindung zu den Richtern)
. Ernennung von Richtern (Richter selbst machen 3 Vorschläge und Minister wählen dann)
. Kontrollmöglichkeiten (eigene Disziplinarsenat, Richter kontrollieren sich selbst)
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