Wichtigstes sozialpolitisches Ziel der DDR-Sozialpolitik war es, die Erwerbstätigkeit von Frauen materiell zu ermöglichen, um sie in möglichst hohem Umfang in den Arbeitsprozess einbeziehen zu können (Ziel: Produktivitätssteigerung). Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, wurden aufgehoben. Um eine hohe Erwerbstätigkeit von Frauen tatsächlich auch zu ermöglichen, wurden in der DDR in ausreichender Zahl und mit hohen Kosten verbunden Tageseinrichtungen für Kinder geschaffen und unterhalten. Auf der anderen Seite wurde aber auch die Entscheidung für Kinder durch Kindergelder, großzügige Freistellungen für werdende Mütter und zinslose Ehekredite staatlich gefördert. Auch in der DDR bedeutete die Erziehung von Kindern für die betroffenen Frauen eine Zäsur in ihrer Erwerbsbiographie, allerdings war ein Wiedereinstieg (z. B. in Form von Teilzeitarbeit) in der DDR problemlos möglich und auch staatlich erwünscht.
Ehekredit:
Wenn man in der DDR unter dem alter von 26 Jahren heiratete, bekam man vom Staat einen Ehekredit in höhe von 5000 DDR Mark. Mit diesem Kredit konnte man eine Wohnung einrichten, kaufen oder bauen. Der Kredit konnte zinslos, innerhalb von 8 Jahren zurückgezahlt werden. Auch wenn man Kinder bekam wurden der Familie Schulden erlassen. Beim 1. Kind 1000 M beim 2. Kind 1500 M und beim 3. Kind 2500 M.
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