Im Allgemeinen können Kaufverträge in beliebiger Form abgeschlossen werden ("Formfreiheit")
Schriftform ist nur für folg. Kaufverträge erforderlich:
· Ratengeschäfte
· Kaufverträge über Liegenschaften
Solche Kaufverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, weil sonst ein Eintrag in das Grundbuch nicht durchgeführt werden kann.
Beglaubigung der Unterschriften der Vertragspartner muss von einem Notar oder durch das Gericht erfolgen.
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